
Immobilienverkauf in Spanien: Ablauf, Steuern und Expertentipps (Update 2025)
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Lesezeit 3 min
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Spanien ist ein Traumziel für viele, die umziehen, ihren Ruhestand verbringen oder in mediterranes Leben investieren möchten. Doch der Immobilienmarkt hat auch eine andere Seite: Tausende Hausbesitzer bieten jährlich ihre Häuser zum Verkauf an.
Die Gründe dafür sind vielfältig: Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Land, Kauf eines Zweitwohnsitzes oder finanzielle Herausforderungen wie die Rückzahlung einer Hypothek.
Tatsächlich zeigt allein die Costa del Sol:
Über 35.000 Immobilien zum Verkauf über Idealista
Rund 25.000 Einträge auf thinkSPAIN
Wenn Sie einen Verkauf planen, ist es wichtig, den Ablauf, die Steuern und die rechtlichen Schritte zu verstehen. Hier ist Ihr zuverlässiger Leitfaden, der Ihnen dabei hilft.
Beauftragen Sie einen professionellen Immobilienmakler
Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor
Reservierung und Arras-Vertrag unterzeichnen
Den Verkauf durch einen Notar abschließen (Urkundenübertragung)
Eigentumsurkunde (Escritura)
Nota Simple (Grundbuchauszug)
Energieausweis
Aktueller IBI-Bescheid (Grundsteuer)
Bescheinigung über die Gemeinschaftsbeiträge
Nachweis der Hypothekenkündigung, falls erforderlich
Steuern und Verkaufskosten in Spanien können jährlich variieren, insbesondere aufgrund von Änderungen des Immobilienrechts oder der Steuersätze. Nicht alle Kosten sind offensichtlich – manche Verkäufer zahlen sogar für Dienstleistungen, die viele vertrauenswürdige Agenturen kostenlos anbieten.
Deshalb können Sie durch eine gute Vorbereitung und die Konsultation eines zuverlässigen Beraters Zeit, Stress und unnötige Kosten sparen.
Hier ist eine Aufschlüsselung dessen, was uns im Jahr 2025 erwartet:
Kapitalertragsteuer (CGT) |
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Plusvalía Gemeindesteuer |
Bezahlt auf Grundstückswertsteigerung
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Sonstige Kosten |
Anwaltskosten, Maklerprovision, Hypothekenkündigungsgebühren |
Nicht zwingend erforderlich, aber dringend empfohlen
Anwälte gewährleisten Due Diligence, klare Schuldenlage und Vertragsprüfung
Vertrauenswürdige Netzwerke wie SpainCheck verbinden Verkäufer mit bewährten Agenturen und Rechtsexperten
CGT (Kapitalertragssteuer) |
Steuer auf den Gewinn aus Ihrem Immobilienverkauf. Variiert für Einwohner und Nicht-Einwohner. |
Arras-Vertrag (Contrato de Arras) |
Rechtlich bindende Anzahlungsvereinbarung. Der Käufer zahlt in der Regel 10 % im Voraus; beide Seiten verpflichten sich zum Verkauf. |
Nota Simple |
Offizieller Grundbuchauszug zur Bestätigung des Eigentums und etwaiger Schulden. |
Widerrufsfrist |
In Spanien gilt dies oft vor der Unterzeichnung des Arras-Vertrags, doch nach der Unterzeichnung ist ein Rücktritt mit Strafen verbunden. |
Plusvalía Gemeindesteuer |
Kommunale Steuer auf die Wertsteigerung des Grundstücks seit dem Kauf der Immobilie. |
IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) |
Jährliche kommunale Grundsteuer, die vom Eigentümer gezahlt wird. |
Energieausweis (EPC) |
Erforderlich ist ein Zertifikat über die Energieeffizienz der Immobilie. |
Eigentumsurkunde (Título de Propiedad |
Rechtliches Dokument zum Nachweis des Eigentums, unerlässlich für den Verkauf. |
Fertigstellungsdatum (Fecha de Escritura) |
Tag, an dem der Verkauf abgeschlossen, die Zahlung geleistet und die Schlüssel beim Notar übergeben werden. |
Kettenfreier Verkauf |
Ein Verkauf, bei dem der Verkäufer nicht auf den Erwerb einer anderen Immobilie angewiesen ist, was häufig bei Investoren oder Auswanderern vorkommt, die Spanien verlassen. |
Der Immobilienmarkt tickt wie eine Uhr – er steht nie still. Er ist ständig in Bewegung, mit neuen Entwicklungen, schwankenden Preisen und einem enormen Potenzial für Käufer und Verkäufer. Doch seien wir ehrlich: Hinter den positiven Schlagzeilen verbergen sich auch viele Tücken – rechtliche Schritte, versteckte Kosten und komplizierter Papierkram.
Hier macht es den Unterschied, die richtigen Leute an Ihrer Seite zu haben. Bei SpainCheck bringen wir Sie mit vertrauenswürdigen Experten, bewährten Agenturen und zuverlässigen Dienstleistungen zusammen, um Ihren Immobilienverkauf reibungslos und sicher zu gestalten.
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Ja, spanische Nichtansässige können ihre spanische Immobilie ohne rechtliche Einschränkungen verkaufen. Sie müssen jedoch die 3%-Quellensteuerregelung einhalten. Der Käufer behält 3% des Verkaufspreises ein und überweist diese als Vorauszahlung der Kapitalertragssteuer (CGT) an die spanischen Steuerbehörden. Anschließend müssen Sie innerhalb von vier Monaten eine Modelo-210-Erklärung einreichen, um die Zahlung abzugleichen oder eine Rückerstattung zu beantragen.
Über 65 und Verkauf Ihres Hauptwohnsitzes: volle Befreiung, wenn Sie mindestens 3 Jahre dort gewohnt haben
Reinvestition in einen neuen Hauptwohnsitz innerhalb von 2 Jahren: vollständige oder teilweise Befreiung
Doppelbesteuerungsabkommen: z. B. für US- oder UK-Verkäufer, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden
Es gibt keine Beschränkung für Doppelverkäufe , aber ein erneuter Verkauf innerhalb von fünf Jahren kann sich auf die Befreiung auswirken, wenn es sich bei dem neuen Verkauf um denselben Immobilientyp handelt – relevant für die Profilierung der Kapitalertragssteuer.
Die spanische Steuerbehörde intensiviert die Prüfungen von Nichtansässigen – insbesondere im Zusammenhang mit der Kapitalertragssteuer, Mieteinnahmen, Plusvalía und der Vermögenssteuer iberiantax.com . Verspätete oder falsche Erklärungen können zu Geldstrafen und Zinsen führen.
Viele seriöse Immobilienagenturen und -netzwerke bieten im Voraus kostenlose Dienstleistungen an, darunter:
✅ Immobilienbewertung und Preisschätzung
✅ Vermarktung Ihrer Immobilie auf nationalen und internationalen Portalen
✅ Organisation von Besichtigungen und Tagen der offenen Tür
✅ Grundlegende rechtliche Prüfungen vor der Listung
✅ Erste Beratung zu Markttrends