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Spaniens Einwanderungsgesetz 2025: Wichtige Änderungen und Datenvergleich
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Lesezeit 3 min
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Spanien führt im Mai 2025 umfassende Einwanderungsreformen ein. Diese Reformen werden es ausländischen Einwohnern erleichtern, Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten und zu verlängern, legal zu arbeiten und mit Familienangehörigen zusammenzuführen.
Die Änderungen werden denjenigen, die sich in Spanien ein neues Leben aufbauen möchten, mehr Stabilität und Flexibilität bieten.
Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Aktualisierungen und ihre Bedeutung für Sie.
Zu den einschneidendsten Änderungen zählt zweifellos die Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer zur sozialen Integration ( arraigo social ) von drei auf zwei Jahre.
Dies bedeutet, dass Ausländer, die sich bisher illegal in Spanien aufgehalten haben, früher eine Legalisierung beantragen können, sofern sie die erforderlichen Kriterien erfüllen, wie etwa den Nachweis der sozialen Integration und einer Beschäftigung.
Das sogenannte Arraigo-Programm „zweite Chance“ ermöglicht es nun Personen, die zuvor eine Aufenthaltserlaubnis besaßen (diese jedoch nicht verlängert haben), bereits nach zwei statt drei Jahren Aufenthalt ihren legalen Status wiederzuerlangen.
Diese Änderung ist ein klarer Vorteil für diejenigen, die mit bürokratischen oder arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert waren, die zum Ablauf der Genehmigung geführt haben.
Als „Irregularidad sobrevenida“ gelten Situationen, in denen ein ausländischer Einwohner seinen Rechtsstatus verliert, obwohl er zuvor über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügte.
Die neuen Bestimmungen werden den Prozess der Wiedererlangung der Aufenthaltserlaubnis für diejenigen vereinfachen, die aufgrund abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen oder rechtlicher Versäumnisse keine Aufenthaltspapiere mehr haben.
Regelungsbereich
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2024 Gesetz
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Gesetz 2025 |
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Regulierung der sozialen Integration
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3 Jahre
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2 Jahre
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Zweite Chance für einen Wohnsitz
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3 Jahre
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2 Jahre
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
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1-2 Jahre
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4 Jahre
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Antrag auf langfristige Aufenthaltsgenehmigung
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Muss Spanien verlassen
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Kein Ausstieg erforderlich
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Familienzusammenführung (Kinder)
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Bis 21 Jahre
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Bis 26 Jahre
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Gültigkeit des Visums zur Arbeitssuche
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3 Monate
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1 Jahr
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Arbeitserlaubnis
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Entweder angestellt oder selbstständig
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Beide vom ersten Tag an
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Gültigkeit der Studienerlaubnis
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Begrenzte Dauer
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Volle Kursdauer |
Das neue System wird das Leben für jeden einfacher machen, der sich in Spanien ein neues Leben aufbauen möchte, da kein jährlicher Papierkram mehr nötig ist.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt nun zunächst für ein Jahr und kann anschließend jeweils für vier Jahre verlängert werden . Dies bietet mehr Sicherheit und reduziert den bürokratischen Aufwand für die Bewohner.
Die neuen Regeln bedeuten, dass Ausländer Spanien nicht mehr verlassen und vom Ausland aus erneut eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen.
Diese Anforderung wurde aufgehoben, sodass es für Einwohner einfacher wird, vom vorübergehenden zum langfristigen Aufenthaltsstatus zu wechseln, ohne das Land verlassen zu müssen .
Das alte System, bei dem Aufenthaltsgenehmigungen ab dem Datum der Antragstellung gültig waren, war ineffizient und führte zu Verzögerungen.
Das neue Gesetz garantiert, dass die Aufenthaltserlaubnis sofort ab dem Zeitpunkt ihrer Erteilung wirksam wird , und sorgt so für einen reibungsloseren Übergang für die Antragsteller.
Das „Arbeitssuche-Visum“ ist nun ein Jahr statt nur drei Monaten gültig und stellt somit eine wesentliche Verbesserung für Arbeitssuchende in Spanien dar.
Dadurch haben die Bewerber mehr Zeit, in den vorgesehenen Branchen und Standorten eine Arbeit zu finden.
Frühere Regelungen besagten eindeutig, dass bestimmte Aufenthaltstitel nur die Ausübung einer Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit (autónomo) erlaubten, nicht jedoch beides.
Mit der Reform von 2025 wurde diese Einschränkung aufgehoben, sodass die Einwohner von Anfang an sowohl als Angestellte als auch als Freiberufler arbeiten konnten .
Die neuen Regelungen bringen zwei wesentliche Änderungen für den Familiennachzug mit sich:
Studierende in Spanien erhalten nun eine Studienerlaubnis, die der Dauer ihres Programms entspricht . Dadurch entfallen unnötige Verlängerungen und Formalitäten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sprachstudenten und Sprachassistenten ( Auxiliares de Conversación ) nach Abschluss ihres Studiums keinen Anspruch auf eine automatische Arbeitserlaubnis haben.
Diese Reformen markieren einen grundlegenden Wandel in der spanischen Einwanderungspolitik und bieten ausländischen Einwohnern einen besseren und stabileren Rahmen. Wenn Sie sich derzeit in Spanien aufhalten oder einen Umzug in Erwägung ziehen, könnten diese Neuerungen Ihre Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, legal zu arbeiten und Ihre Familie nachzuziehen, erheblich beeinträchtigen.
📲 Eine visuelle Übersicht dieser Änderungen finden Sie in unserem Instagram-Beitrag
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