Da Spanien das Goldene Visum für Nicht-EU-Investorenauslaufen lässt, gewinnt das Non-Lucrative-Visum (NLV) als bevorzugte Aufenthaltsoption an Bedeutung. Angesichts sich ändernder Visabestimmungen ist es verständlich, sich Gedanken über die Zukunft zu machen.
Das Ziel dieses Leitfadens besteht darin, Klarheit und Sicherheit zu schaffen, indem er die Aktualisierungen des NLV für 2025 auf einfache und transparente Weise aufschlüsselt und gleichzeitig alternative Wege für diejenigen aufzeigt, die das Leben in Spanien jenseits des Goldenen Visums erkunden möchten.
Was ist ein Non-Lucrative-Visum (NLV) für Spanien?
Das Non-Lucrative-Visum (NLV) ist eine Art langfristige Aufenthaltserlaubnis , die es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in Spanien zu leben, ohne dort einer lukrativen (d. h. einkommensgenerierenden) Tätigkeit nachzugehen.Das Wort „ lukrativ “ bezieht sich auf eine Arbeit oder ein Geschäft, das Einkommen generiert. Dieses Visum ist speziell für Personen gedacht, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, ohne in Spanien arbeiten zu müssen.
Laut Daten des Permanent Observatory on Immigration (OPI) aus dem Jahr 2023 wurden 12 % der Langzeitvisa für einen Aufenthalt ohne Erwerbszweck (einschließlich NLVs) ausgestellt und nur 25 % gingen an Personen über 49 Jahre. Dies zeigt, dass die meisten Antragsteller jünger als das Rentenalter sind.
Schlüsselkomponenten des NLV
Das Verständnis der Hauptkomponenten des NLV hilft zu klären, wie diese Genehmigung funktioniert und für wen sie am besten geeignet ist:
Hauptsächlich für Rentner und Personen mit passivem Einkommen (z. B. Renten, Mieteinnahmen, Ersparnisse) gedacht
Gewährt für einen anfänglichen Zeitraum von einem Jahr
Ab 2025, verlängerbar um bis zu 4 Jahre (noch nicht offiziell bestätigt)
Kann nach 5 Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt in Spanien zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis führen
Was gibt es Neues im Jahr 2025 für NLV-Bewerber?
Im Jahr 2025 wurden mehrere wichtige Aktualisierungen am spanischen Non-Lucrative Visa (NLV)-Programm vorgenommen:
Mindestaufenthaltsdauer (183-Tage-Regel): Antragsteller müssen nun mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien leben, um ihren NLV-Status zu behalten. Dies steht im Einklang mit den spanischen Steuervorschriften. NLV-Inhaber gelten als Steuerinländer und müssen ihr weltweites Einkommen deklarieren.
Digitale Bewerbungsverfahren: Der Bewerbungsprozess wurde durch die Nutzung digitaler Plattformen vereinfacht, die Online-Einreichungen, das Hochladen von Dokumenten und die Zahlung von Gebühren ermöglichen. Das bedeutet, dass Sie keinen Termin für eine persönliche Vorsprache vereinbaren müssen und die Aufenthaltsanträge innerhalb von 3–6 Monaten bearbeitet werden sollten.
Klarstellung zu den Verlängerungszeiträumen: Obwohl frühere Berichte eine Verlängerung nahelegten, bleiben NLV-Verlängerungen pro Verlängerung zwei Jahre lang gültig, wobei eine Verlängerung auf bis zu vier Jahre noch diskutiert wird.
Während das Non-Lucrative-Visum für Personen mit passivem Einkommen geeignet ist, bietet Spanien je nach persönlichen und beruflichen Umständen mehrere andere Optionen für diejenigen, die dort bleiben möchten:
Visum für digitale Nomaden : Für Telearbeiter oder Freiberufler, die von nicht-spanischen Kunden Geld verdienen. Es ermöglicht einen legalen Aufenthalt und die Fortsetzung der Arbeit für ausländische Unternehmen. 👉 Vollständige Anleitung
Arbeits- und Aufenthaltsvisum : Für Personen mit einem Stellenangebot eines spanischen Arbeitgebers. Der Arbeitgeber leitet in der Regel das Verfahren ein, und möglicherweise ist eine Arbeitsmarktfreigabe erforderlich.
Unternehmervisum : Für Antragsteller, die in Spanien ein innovatives Unternehmen gründen möchten. Ein tragfähiger Geschäftsplan und die wirtschaftlichen oder sozialen Auswirkungen sind Schlüsselfaktoren für die Genehmigung.
Visum zur Familienzusammenführung : Ermöglicht engen Familienangehörigen (Ehepartner, minderjährigen Kindern, unterhaltsberechtigten Eltern), zu einer Person zu ziehen, die sich bereits legal in Spanien aufhält.
Studentenvisum : Für Nicht-EU-Bürger, die in Spanien an Studienprogrammen teilnehmen, die länger als 90 Tage dauern. Es ermöglicht einen vorübergehenden Aufenthalt für die Dauer des Studiums und kann manchmal in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden.
Wie viel kostet ein Visum für nicht gewinnorientierte Zwecke?
Die Visumsantragsgebühr beträgt 140 US-Dollar für US-Bürger und 94 US-Dollar für die meisten anderen Nationalitäten. Hinzu kommt eine Gebühr von 11 US-Dollar für die Aufenthaltserlaubnis. Hinzu kommen zusätzliche Kosten für die Bearbeitung von Dokumenten wie Übersetzungen, Beglaubigungen und Apostillen, die in der Regel zwischen 100 und 500 Euro liegen.
Von welchem Land aus kann das Non-Lucrative Visa (NLV) beantragt werden?
Das NLV-Antragsverfahren muss vom Herkunftsland des Antragstellers oder vom Land seines rechtmäßigen Wohnsitzes aus durchgeführt werden . Die Antragstellung muss persönlich beim spanischen Konsulat oder der spanischen Botschaft erfolgen, die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist. Eine Beantragung innerhalb Spaniens ist nicht möglich.
Was sind die Hauptgründe für die Ablehnung eines Non-Lucrative-Visums (NLV)?
Anträge auf ein Nicht-Erwerbstätigkeitsvisum (NLV) für Spanien können aufgrund verschiedener häufiger Probleme abgelehnt werden. Dazu gehören unzureichende finanzielle Nachweise, falsche oder fehlende Dokumente, das Fehlen einer gültigen privaten Krankenversicherung und ein Vorstrafenregister . Ein weiterer häufiger Grund ist der Verdacht auf Telearbeit oder wirtschaftliche Tätigkeit, die mit diesem Visum nicht erlaubt ist. Auch frühere Verstöße gegen die 183-Tage-Schengen-Regelung oder Überschreitungen der Aufenthaltsdauer können Warnsignale auslösen. Um eine Ablehnung zu vermeiden, sollten Antragsteller sicherstellen, dass sie eine saubere Reisehistorie, genaue Unterlagen und solide Nachweise über passives Einkommen vorweisen können.
Welche Einkommensanforderungen gelten derzeit für die Erlangung eines Non-Lucrative-Visums (NLV) in Spanien?
Ab 2025 bleiben die Einkommensanforderungen für das spanische Non-Lucrative-Visum (NLV) gegenüber 2024 unverändert. Antragsteller müssen ein Jahreseinkommen von mindestens 28.800 € nachweisen, was 400 % des IPREM (7.200 €) entspricht . Für jede unterhaltsberechtigte Person werden zusätzlich 7.200 € pro Jahr (100 % des IPREM) verlangt.
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